Stellungnahme
Gottesbezug in der Saar-Verfassung
Noch als Initiative Konfessionsfreier im Saarland (IKIS) haben wir im März 2026 ein Statement zum Gottesbezug in der Präambel der Saar-Verfassung veröffentlicht. Der Landtag hat die Präambel im Rahmen der Novelle mittlerweile verabschiedet.
Unsere Position:
Nein zum Gottesbezug – Ja zur Neutralität des Staates
Im „Gottesstaat“ Iran werden Tausende ermordet, weil sie für ihre Freiheit kämpfen, gleichzeitig sieht sich der US-Präsident als „von Gott gerettet“ und sein christlich-fundamentalistischer Kriegsminister lässt seine Kommandeure vor der Truppe den Krieg im Iran als Teil von Gottes Plan darstellen, die Wiederkunft Christi vorzubereiten. In Russland und in der Türkei führt die Nähe von Religion und Staat zur Abschaffung von Freiheitsrechten und stabilisiert die Autokratie.
Statt angesichts dessen die Werte der europäischen Aufklärung und einer freiheitlichen Demokratie hochzuhalten, wird im Saarland die Aufnahme eines Gottesbezugs in die Präambel der Verfassung diskutiert. Glaubensbezüge eines Teils der Gesellschaft sollen einer Verfassung vorangestellt werden, die für alle gilt.
Um ihrem Bedeutungsverlust in einer zunehmend säkularen Gesellschaft entgegenzuwirken, gehen Kirchen und Synagogengemeinde dabei eine Allianz ein mit Islamverbänden. Die Beteiligten sollten wissen, dass sich insbesondere fundamentalistische Kreise gerne auf diesen Gottesbezug stützen werden, um ihre Deutungshoheit in Bezug auf das Verhältnis von Bürger und Staat zu unterstreichen.
Der Staat ist gemäß Grundgesetz weltanschaulich neutral. Das Grundgesetz gewährt Religionsfreiheit ebenso wie die Freiheit von religiösen Überzeugungen. Ein Blick in die saarländische Verfassung zeigt, dass die Rechte und Privilegien der Religionsgemeinschaften bereits jetzt mehr als hinreichend gesichert sind.
Die Landespolitik sollte sich im Interesse der gesamten Bevölkerung auf diesseitige Aufgaben konzentrieren, statt einen überirdischen Beistand zu beschwören. Der Schutz der Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit und die Schaffung von Arbeitsplätzen erfordern Handeln in Eigenverantwortung auf der Grundlage einer vernunftgeleiteten Ethik. Wer für sich zusätzlich in „Verantwortung vor Gott“ handeln will, dem sei das unbenommen.